Forderungseinzug per Rechtsanwalt 

Ihr Problem:   Jemand schuldet Ihnen Geld und zahlt nicht?

Es kommt immer häufiger vor:

Auch zweifelsfrei berechtigte Ansprüche werden zunächst nicht bezahlt. Zahlungserinnerungen werden einfach ignoriert oder mit faulen Ausreden beantwortet.

Insbesondere als Privatperson oder kleinerer Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung brauchen Sie dann jemanden, der Ihnen hilft - kompetent und dennoch preiswert.

Die Lösung:  Inkasso per Anwalt !

Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die Tricks zahlungsunwilliger Schuldner. Er geht systematisch und entschieden dagegen vor. Stufe für Stufe, bis auch hartnäckige Schuldner schließlich zahlen:

  • außergerichtliche Zahlungsaufforderung
  • gerichtlicher Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
  • Taschenpfändung, Lohnpfändung, Kontenpfändung, ...
  • Wer sich auskennt, hat viele Möglichkeiten.

    Die Kosten:  ab 0,00 EUR

    Kostenlos? Nicht für den Schuldner, aber in der Regel für Sie!

    Der Schuldner hat Ihnen im Falle des Zahlungsverzugs nämlich alle notwendigen Kosten (Gerichtsgebühren, Anwaltshonorar) zu erstatten. Es macht also keinen Sinn, eigene Zeit oder die von Mitarbeitern für das oft mühsame Vorgehen gegen zahlungsunwillige Schuldner zu verschwenden.

    Auch ist es unnötig, Erfolgsprovisionen an Inkassounternehmen zu zahlen. Inkasso per Anwalt bietet Ihnen die Gewißheit: Sie müssen niemals Erfolgshonorar zahlen. Der Rechtsanwalt verlangt auf keinen Fall zusätzlich zu den vom Schuldner bereits voll erstatteten Kosten noch Geld von Ihnen. Warum auch sollten Sie von dem Ihnen zustehenden Geld etwas abgeben?

    Die Bedingung:  Ihr Schuldner sollte nicht völlig zahlungsunfähig sein!

    Damit sind nicht jene Schuldner gemeint, die nur vorgeben, nicht zahlen zu können. Diese gehören zur Kategorie "tricksende Zahlungsunwillige", gegen die mit aller Härte vorgegangen werden sollte.

    Gemeint ist allein der Fall, daß Ihr Schuldner tatsächlich massiv in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, eine Verbesserung seiner Lage nicht zu erwarten ist und Ihnen dies bekannt ist. Dann sollten Sie nicht gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen! Bei dauerhafter völliger Zahlungsunfähigkeit des Schuldners blieben nämlich Kosten bei Ihnen hängen, sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

    Wenn ein Schuldner wirklich nicht zahlen kann, vermag kein Anwalt, aber auch sonst niemand etwas daran zu ändern. Es würde Ihnen auch nichts nützen, falls ausnahmsweise doch mal ein kleiner Betrag beigetrieben werden könnte. Bedenken Sie: eine Auszahlung an Sie erfolgt erst, wenn zuvor alle Inkassokosten voll abgedeckt sind. Schauen Sie sich doch mal die üblichen Geschäftsbedingungen von Inkassofirmen genau an.

    Ein guter Rat:  Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über die Kosten!

    Warum, wenn Sie doch von einem zahlungsfähigen Schuldner alle Kosten ersetzt bekommen und gegen einen erkennbar zahlungsunfähigen Schuldner ohnehin nicht vorgehen sollten? Nun, manchmal ergibt sich die Zahlungsunfähigkeit erst im Laufe des Verfahrens. Ein cleverer Gläubiger denkt auch an diesen eher seltenen Fall und versucht vorsorglich, seinen Rechtsanwalt dazu zu bewegen, dann günstigere Konditionen anzubieten.

    Geben Sie sich nicht mit der Antwort zufrieden, daß die Höhe des Anwaltshonorars im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung verbindlich festgelegt ist und nur höhere, aber nicht niedrigere Gebühren vereinbart werden dürfen.

    Lassen Sie sich auch nicht von einem auf den ersten Blick günstig erscheinenden Pauschalpreis für das außergerichtliche Mahnschreiben blenden, denn entscheidend sind die Gesamtkosten.

    Erkundigen Sie sich vielmehr gezielt danach, ob Ihr Anwalt bereit ist, sich an Ihrem Risiko zu beteiligen, daß wider Erwarten die Kosten vom Schuldner eventuell doch nicht beigetrieben werden können. Kein Rechtsanwalt muß sich darauf einlassen, er darf es aber, wenn auch nur in einem gewissen Umfang. Bei einer niedrigen Forderung und demzufolge ohnehin geringem gesetzlichen Honorar wird nur wenig Spielraum bestehen; bei höheren Werten dagegen könnte sich ein Vergleich der Konditionen für Sie wirklich lohnen.

    Ein Service für Sie:  Gratis-Information über die üblichen Kosten

    Damit Sie erkennen können, ob das Angebot Ihres Rechtsanwalts für Sie attraktiv ist, müssen Sie natürlich die üblicherweise anfallenden Kosten kennen.

    Das Anwaltshonorar richtet sich nach der Höhe Ihrer Forderung und ist jetzt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wenn Sie woanders noch etwas von der "BRAGO" lesen, deutet das auf mangelnde Aktualität der Website hin.

    Ersparen Sie sich die Mühe, aus umfangreichen Tabellen die richtigen Zahlen selbst herauszusuchen. Tragen Sie einfach auf der nächsten Seite die Höhe Ihrer Forderung ein. Sie erhalten dann per Email eine detailierte Aufstellung aller in Ihrem Fall nach dem RVG voraussichtlich anfallenden Kosten und auf Wunsch auch ein konkretes Angebot über eventuell günstigere Konditionen (Risikobeteiligung). Dieser Service ist beiderseits unverbindlich und für Sie absolut kostenlos.


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